ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Dienst- und Werkleistungen im Bereich der Außenreinigung (insb. Dachrinnen-, Fassaden-, Terrassen-, Pflasterreinigung) sowie für den Verkauf von damit im Zusammenhang stehenden physischen Waren (z. B. Schutzgitter, Pflegemittel), die zwischen der FreiLauf Außenreinigung, Dörfler Florian & Dörfler Konstantin GbR, vertreten durch die Gesellschafter Florian Dörfler & Konstantin Dörfler, Dahlienweg 5a, 95499 Harsdorf & Am Herrnberg 6, 95509 Marktschorgast (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern, nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Terminanfragen
(1) Die auf der Website des Anbieters bereitgestellten Rechner und Anfrageformulare stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Terminanfrage dar (invitatio ad offerendum).
(2) Der Kunde kann über die Website eine unverbindliche Anfrage für eine Kostenschätzung und einen Wunschtermin absenden. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Anfrage des Kunden schriftlich (z.B. per E-Mail) oder telefonisch bestätigt oder dem Kunden ein verbindliches Angebot zusendet, welches dieser annimmt.
§ 3 Leistungserbringung und Witterungsbedingungen
(1) Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Anbieters.
(2) Die Außenreinigung ist stark witterungsabhängig. Bei Frost, Starkregen, Sturm oder extremen Temperaturen kann eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten unmöglich oder sicherheitsgefährdend sein. Der Anbieter behält sich das Recht vor, vereinbarte Termine bei ungeeigneter Witterung kurzfristig zu verschieben. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen witterungsbedingter Terminverschiebungen sind ausgeschlossen.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Kleinunternehmerstatus
(1) Alle Preise des Anbieters sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Anbieters innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung per Überweisung fällig.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass dem Anbieter zum vereinbarten Ausführungszeitpunkt ungehinderter Zugang zu den zu reinigenden Flächen ermöglicht wird. Hindernisse (z. B. Gartenmöbel, Dekorationen, Fahrzeuge) sind vorab vom Kunden zu entfernen.
(2) Der Kunde stellt dem Anbieter für die Dauer der Arbeiten einen funktionierenden Wasser- und Stromanschluss (Standard-Außensteckdose und Wasseranschluss) kostenfrei zur Verfügung, es sei denn, es wurde vorab vereinbart, dass der Anbieter die Versorgung (z. B. über eigene Generatoren oder Wassertanks) als kostenfreien Service selbst stellt.
§ 6 Stornierung und Ausfallgebühr
(1) Eine kostenfreie Stornierung oder Verschiebung des vereinbarten Termins durch den Kunden ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Ausführungstermin möglich.
(2) Sagt der Kunde den Termin weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab oder wird dem Anbieter der Zugang trotz vereinbartem Termin vor Ort nicht gewährt, ist der Anbieter gemäß § 648 BGB berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Netto-Auftragswerts als Schadenersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Abnahme und Mängelansprüche
(1) Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch den Anbieter und den Kunden (§ 640 BGB), sofern der Kunde vor Ort ist. Ist der Kunde nicht anwesend, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellung und Rechnungsstellung schriftlich (z.B. per E-Mail) begründete Mängel gegenüber dem Anbieter rügt (fiktive Abnahme).
(2) Liegt ein berechtigter Mangel vor, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelansprüche bei Werkleistungen gemäß § 634 BGB zu. Der Kunde hat dem Anbieter zunächst das Recht zur kostenfreien Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.
(3) Beim Verkauf von Waren (z. B. Einbau von Schutzgittern) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 437 ff. BGB. Liegt ein Mangel an der gelieferten Ware vor, hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache).
§ 8 Haftungsbegrenzung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen (gemäß § 309 Nr. 7 BGB i. V. m. § 276 BGB).
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf Vorschäden, altersbedingten Materialermüdungen (z.B. bereits spröde Dachziegel, poröse Fugen oder vorgeschädigte Fassaden) oder ungeeigneten Untergründen beruhen, sofern diese nicht durch grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters verursacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vorab auf bekannte Vorschäden oder Materialbesonderheiten hinzuweisen.
§ 9 Einlösung und Gültigkeit von Gutscheinen
(1) Gutscheine des Anbieters können für sämtliche angebotenen Dienstleistungen und physischen Waren der FreiLauf Außenreinigung eingelöst werden. Der Gutschein oder Gutscheincode ist dem Anbieter spätestens vor Beginn der Leistungserbringung bzw. bei der Rechnungsstellung mitzuteilen.
(2) Gutscheine sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 195, 199 BGB) drei Jahre lang gültig. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
(3) Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder eines verbleibenden Restguthabens ist ausgeschlossen.
(4) Reicht der Wert des Gutscheins zur Deckung des Rechnungsbetrags nicht aus, kann die Differenz über die vom Anbieter angebotenen Zahlungsmethoden beglichen werden. Reicht der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag über, verbleibt das Restguthaben auf dem Gutschein und kann innerhalb der Gültigkeitsfrist für spätere Aufträge verwendet werden.
(5) Gutscheine sind übertragbar. Der Anbieter kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters gemäß § 38 ZPO.